Neue RVO: Änderung der Anspruchsgrundlage bei COVID-19-Tests Das Bundesgesundheitsministerium hat zum 15. September 2020 eine erneute Änderung zur Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer SARS-COV-2-Infektion be- schlossen. Geändert hat sich der Anspruch auf einen Test. Es haben nur noch asymptomatische Reiserück- kehrer aus Risikogebieten Anspruch auf einen kostenlosen Test nach der Rechtsverordnung. Sie müssen sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das bei ihrer Einreise nach Deutschland vom Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet geführt wird. Nach ihrer Einreise können sie sich innerhalb von 10 Tagen kostenlos testen lassen. Die kostenlosen Tests für Einreisende aus Nicht-Risikoländern entfal- len.